In der Regel ist es sinnvoll, Handwerker oder Dienstleister, die das Objekt bereits kennen, weiterhin zu beauftragen.
Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass wir bestehende Dienstleistungsverhältnisse kündigen oder Aufgaben neu vergeben – etwa dann, wenn sich dadurch Kosten einsparen lassen oder Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden können.
Sollte es Ihnen wichtig sein, dass bestimmte Dienstleister weiterhin am Objekt tätig bleiben, lassen Sie uns dies bitte wissen – wir berücksichtigen Ihren Wunsch selbstverständlich.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Abwicklung von Neuvermietungen.
Dabei greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk professioneller Immobilienmakler zurück, die eng mit uns zusammenarbeiten.
So ist es möglich, Ihre Immobilie bereits vor dem Auszug des aktuellen Mieters anzubieten und aktiv zu vermarkten – mit dem Ziel, Leerstandzeiten so gering wie möglich zu halten.
Die Kosten für die Beauftragung eines Maklers können variieren. In der Regel beträgt die Maklerprovision zwei Kaltmieten der vermieteten Wohnung zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Immobilienverwaltung – von wertsteigernden Maßnahmen über die Unterstützung bei Ihrer jährlichen Steuererklärung bis hin zur vollständigen Mieterkommunikation und -abwicklung.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung sowie die Organisation von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen in Ihrem Objekt.
Auf Wunsch ist es ebenfalls möglich, dass wir im Rahmen unserer Verwaltung ausschließlich von Ihnen ausgewählte Leistungen erbringen – zum Beispiel nur die Buchhaltung und die Betriebskostenabrechnung.
Für weitere Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot besuchen Sie gerne unsere Webseite oder sprechen Sie uns persönlich an.
Gemeinsam finden wir den Verwaltungsumfang, der optimal zu Ihnen und Ihrer Immobilie passt.
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind in Ihrem Verwaltungsvertrag geregelt.
In der Regel hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Sollten Sie Neukunde bei uns sein und sich noch nicht sicher sein, ob unsere Leistungen zu Ihren Anforderungen passen, bieten wir Ihnen gerne eine Probezeit mit verkürzter Laufzeit an – so können Sie unser Angebot zunächst unverbindlich testen.
Ja, das ist möglich.
Gerade bei Eigentümern, die selbst im Haus wohnen oder in der Nähe der Immobilie leben, kann es sinnvoll sein, dass sie bestimmte Aufgaben vor Ort eigenständig übernehmen.
In diesem Fall kümmern wir uns um die Buchhaltung und die Abrechnung mit den Mietern und informieren Sie zuverlässig über alle rechtlich erforderlichen Maßnahmen rund um Ihr Objekt.
Wenn wir die buchhalterische Hausverwaltung für Ihr Objekt übernehmen, ist ein Zugang zum Hauskonto erforderlich.
Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Entweder richten wir für Sie ein Treuhandkonto ein, oder Sie erteilen uns eine Vollmacht für Ihr bestehendes Konto.
Für das Banking nutzen wir den etablierten Kommunikationsstandard EBICS.
Sollten Sie das Hauskonto weiterhin bei Ihrer eigenen Bank führen und kein Treuhandkonto wünschen, ist es notwendig, dass Sie mit Ihrer Bank abstimmen, ob EBICS unterstützt wird.
Bei der Einrichtung von Treuhandkonten legen wir größten Wert auf Sicherheit und Transparenz für Sie als Kunden.
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Banken zusammen und stellen sicher, dass Ihr Konto so eingerichtet ist, dass ausschließlich Ihre Gelder darauf verwaltet werden.
Sie werden als wirtschaftlich Berechtigter (also Eigentümer des Vermögens) offiziell hinterlegt und verifiziert.
Das garantiert, dass Ihre Gelder jederzeit eindeutig Ihnen zugeordnet werden können – und nicht mit unserem Unternehmen in Verbindung geraten, z. B. im Falle einer Insolvenz oder Pfändung.
Darüber hinaus haben Sie auf Wunsch die Möglichkeit, Einsicht in das Treuhandkonto zu erhalten und die Bankbewegungen in Echtzeit mitzuverfolgen – ganz so, als wäre es Ihr eigenes Konto.
Überweisungsrechte können bei einem Treuhandkonto allerdings aus rechtlichen Gründen ausschließlich von uns wahrgenommen werden.
Wenn Sie kein Treuhandkonto wünschen, ist es erforderlich, dass Sie uns eine Bankvollmacht erteilen, die uns sowohl zur Einsichtnahme als auch zur Durchführung von Überweisungen berechtigt.
Unsere Systeme arbeiten mit dem etablierten EBICS-Standard – daher ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank abstimmen, ob dieser Standard unterstützt wird.
Einige Banken erheben hierfür zusätzliche Gebühren, die in jedem Fall vorab geklärt und von Ihnen übernommen werden müssen.